Besonderheiten bei Vermittlungen unserer Schützlinge ins Ausland

26042014Einreisebestimmungen1

In diesem Beitrag veröffentlichen wir uns bekannte, wichtige Informationen, wenn Sie einen unserer Schützlinge aus dem Ausland heraus adoptieren möchten. Hierbei sind wir auf Ihre Mithilfe / Informationen angewiesen.

SCHWEIZ ....

Schweiz: Hier ist für einen im Ausland erworbenen und in die Schweiz eingeführten  Hund bei der Einreise eine Mehrwertsteuer von 8 % des "Warenwertes" zu entrichten.

 

Hunde deren Ohren oder / und Schwanz kupiert sind, dürfen nicht eingeführt werden.

Urlauber, die mit ihren kupierten Hunden in die Schweiz einreisen wollen, müssen ihren Hund beim Zoll anmelden und eine Kaution leisten.

 

Nachzulesen sind diese Bestimmungen hier:

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/04406/04410/index.html?lang=de